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Regelwerk

Reglement gültig ab der Saison 2019

 

1. Allgemeines

Die Intern. Free-Style-Trial Serie ist eine Alternative zum üblichen Trial und soll zu den Ursprüngen dieses Sports zurückführen. Der Schwerpunkt liegt hier nicht darin, einen auf unebenem Untergrund abgesteckten Slalomparcours möglichst fehlerfrei zu durchfahren, sondern schwieriges Gelände zu überwinden. Sektionsstangen im gewohnten Sinn gibt es hier nicht, so dass auch die Fahrzeuggröße kein Handicap darstellt. Diese Trials sind geländespezifisch angelegte Geschicklichkeitsprüfungen und haben den Zweck der Erprobung im Umgang mit dem Geländewagen und sind von hohem verkehrserzieherischem Wert.

 

2. Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind alle gummibereiften Geländefahrzeuge bis 3 Tonnen

Leergewicht, die entweder mit Überrollbügel und Frontscheibe oder mit Überrollkäfig ausgestattet sind. Quads und ATVs sind ebenfalls zugelassen. Das Fahrzeug darf in seinem äußeren Erscheinungsbild dem Ansehen des Automobilmotorsports nicht schaden. Des Weiteren muss das Fahrzeug während der ganzen Veranstaltung in allen Punkten den technischen, sowie den sicherheitsrelevanten Bestimmungen entsprechen. Der Fahrer muss im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B oder Cx, alternativ der Klasse 2 oder 3 sein. Das Mindestalter des Beifahrers ist das vollendete 14. Lebensjahr. In Ausnahmefällen genügt das vollendete 12. Lebensjahr, hier wird jedoch dringend eine private Unfallversicherung für den Jugendlichen empfohlen. Während der Veranstaltung sind für die Fahrer und Beifahrer alkoholische Getränke strikt verboten und führen zur unverzüglichen Disqualifikation. Ein derartiges Vorkommen führt zum Ausschluss aus der FST-Serie, für einen Zeitraum von mindestens der laufenden Saison und der im folgenden Jahr. Ein Anfahren der Sektionen mit einem defekten Fahrzeug ist nicht gestattet, genauso darf das Fahrzeug nicht gewechselt werden.

 

3. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht

Der Starter erklärt durch seine Unterschrift unter seiner Nennung, dass er die in Anlage A des Regelwerks befindlichen Bestimmungen und den Haftungsverzicht gelesen und verstanden hat und diese im vollen Umfang anerkennt und sich damit einverstanden erklärt.

 

4. Sicherheitsbestimmungen

In den Sektionen ist das Tragen von Helm mit E Prüfzeichen und das Anlegen des Sicherheitsgurts (mindestens 3-Punkt Gurt) vorgeschrieben. Für ATV- und Quad-Fahrer ist das Tragen von Motorradsicherheitsbekleidung, Helm mit E Prüfzeichen und Zusatz /P für Kinnschutzbügel (Cross-, Integral- oder Klapphelm), Oberkörperprotektoren( Brust und Rücken) vorgeschrieben.

5. Technische Bestimmungen

Für Fahrzeuge der Klasse B, C, C+ und D ist ein Überrollkäfig vorgeschrieben. In der Klasse A+, ist mindestens ein Überrollbügel an der  -Säule mit nach hinten verlaufenden Stützen und eine Frontscheibe vorgeschrieben. Bei geschweißten Bügeln o. Käfigen müssen die Schweißnähte sichtbar sein. Ein Überspachteln oder gänzliches Wegschleifen ist untersagt. Der Mindestdurchmesser für Überrollbügel sowie für den Käfig darf an der A Säule 35mm und an der B Säule 40mm nicht unterschreiten. Die Befestigung muss bis zum Fahrzeugrahmen, bzw. Fahrzeugboden (hier sind ausreichend große Verstärkungsplatten (10x10cm) an beiden Seiten der Verschraubung anzubringen und mit mindestens Schraubengröße M8 der Güte 8.8 verschraubt werden), geführt werden. An der A Säule reicht eine Befestigung an mindestens vier Punkten der Karosserie mit geeigneter Verstärkung. Um dem Regelwerk zu genügen, ist in der Anlage B des Regelwerks bildlich gezeigt, wie ein Bügel oder Käfig auszusehen hat.

Alle Fahrzeuge müssen erkennbar dem Erscheinungsbild eines in Serie gefertigten Fahrzeuges entsprechen. Es müssen zwei Sitze nebeneinander verbaut sein (Ausnahme Kl. Q, Q+ und Kl. D). Türen oder Seitenverkleidungen müssen in den Bereichen: A-Säule bis Sitzvorderkante mindestens 30 cm Höhe haben. (Gemessen vom Fußraumboden), im Bereich des Sitzes mindestens 20 cm. (Gemessen vom höchsten Punkt der unbelasteten Sitzfläche) und aus bruchfestem Material (Metall/Alu min. 2mm) bestehen und keine scharfen Kanten aufweisen. Der Tank muss den üblichen Sicherheitsstandards für Tanks entsprechen (Auslaufsicher im Falle eines Umkippens). Die Feststellbremse muss unabhängig von der Betriebsbremse sein und auf die Hinterräder oder hintere Kardanwelle wirken. Jedes Rad des Fahrzeugs muss über die Betriebsbremse gebremst werden können. Für die Betriebsbremse dürfen nur technisch dazu geeignete Leitungen verwendet werden. Als Wettbewerbsreifen anzusehen sind jegliche Stollenreifen und AS-Profile. Eine Auflistung von Reifen liegt als Anlage C vor. Ein zu geschweißtes Achsdifferential ist einer Sperre gleichzusetzen. Der Einsatz von Allradlenkung oder Einzelradbremsen ist in den Klassen A, A+, Q, Q+, B und C verboten, ebenso eine Niveauregulierung, es sei denn sie gehört zur Serienausstattung des Fahrzeuges. Die Klasse kann vom Fahrer frei gewählt werden, wenn gegebenenfalls Sperren außer Funktion gesetzt werden. Über die Zulassung, in der vom Fahrer gewählten Klasse, entscheidet ausnahmslos der technische Leiter bei der Fahrzeugabnahme. Die Fahrzeugabnahme wird zu Anfang der Saison durchgeführt und gilt für die laufende Saison. Die Abnahme wird durch den technischen Leiter des FST vorgenommen. Während der Saison können stichprobenweise erneute Abnahmen erfolgen. Dem Starter der erneut zur Fahrzeugabnahme muss, wird dies bei der Anmeldung mitgeteilt. Fahrzeuge, die erst in der laufenden Saison an den Start gehen, werden an dem Lauf abgenommen, an dem sie starten werden. Die Fahrzeugabnahme wird durch einen Aufkleber am Fahrzeug kenntlich gemacht. Fahrzeuge, die während der Saison verändert werden, sind dem technischen Leiter vor dem Start am nächsten Lauf selbständig vorzuführen, ein Verstoß hiergegen führt zur sofortigen Disqualifikation. Auspuff: Es muss eine Abgasanlage mit mindestens einem Schalldämpfer verbaut sein. Das Fahrzeug darf nicht lauter sein, als es der normale Sachverstand erlaubt. Punkt Sicherheit und Umwelt: Sollte ein Fahrzeug verunfallen (z.B. Überschlag) oder während der Veranstaltung Undichtigkeiten aufweisen (z.B. Öl verlieren), muss es vom Sektionsleiter an den technischen Leiter des Laufs verwiesen werden, der das Fahrzeug erneut prüft und abnimmt und darüber entscheidet, ob das Fahrzeug den Bestimmungen entspricht um weiter an dem Lauf teilzunehmen. Sollte dies nicht mehr so sein, ist vom Veranstalter ein Vermerk in die Starterliste zu tätigen - wenn möglich Beweisfotos anfertigen -. Beim nächsten Lauf an dem das Fahrzeug teilnimmt ist zu überprüfen, ob der Mangel beseitigt ist. Bei Reparaturen in den Geländen (auch im Fahrerlager) ist eine Plane unterzulegen, um die Umwelt nicht unnötig zu belasten. Für die Klassen C, C+ und D ist ein Hauptstromkreisunterbrecher vorgeschrieben. Für die Klassen A+, JC und B wird eine solche Einrichtung empfohlen. Der Hauptstromkreisunterbrecher muss alle elektrischen Stromkreise unterbrechen (Batterie, Lichtmaschine, Zündung, elektrische Bedienelemente usw.). Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass durch die Betätigung des Hauptstromkreisunterbrechers auch der Motor abgestellt wird. Der Hauptstromkreisunterbrecher muss von innen wie außen zu betätigen sein. Er muss eine deutlich gekennzeichnete Ein/Aus Position haben und muss durch einen roten Blitz in einem blauen Dreieck mit weißem Rand markiert sein, dessen Kantenlänge mindestens 12 cm betragen muss.

 

6. Klasseneinteilung

Klasse A:

Dies ist eine Jedermann Klasse für Fahrzeuge, die nicht dem Regelwerk entsprechen, bzw. für Starter, die nicht in der Konkurrenz starten möchten. Diese Starter oder Fahrzeuge dürfen nur die Spuren der Klasse A benutzen und bekommen am Ende des Laufs ausschließlich eine Teilnehmerurkunde mit Fehlerpunkten und Tagesplatzierung, Pokale sind nicht vorgesehen und auch keine Jahreswertung. Um dies zu gewährleisten muss ab der Saison 2016 in allen Sektionen zwingend ein A-Spur ausgeschildert werden.

Klasse A+:

- Alle Fahrzeuge ohne Differentialsperre, ETC und ohne Wettbewerbsreifen.

- Fahrzeuge ohne Allradantrieb.

Im 2WD darf nur die Achse angetrieben werden, die auch im Serienzustand des Fahrzeugs angetrieben wird. Ist ein Fahrzeug von Permanentallrad auf Zuschaltallrad umgerüstet, so darf nur die Hinterachse im 2WD angetrieben werden.

Klasse JC:

(JuniorCup): siehe Regelwerk des JuniorCup

Klasse Q:

- Quads und ATVs

Klasse Q+:

- Quads und ATVs

Klasse B:

- Fahrzeuge mit Hinterachssperre und ohne Wettbewerbsreifen.

- Fahrzeuge mit ETC und einer durchgehenden Profiltiefe von weniger als 1 cm.

- Fahrzeuge mit Wettbewerbsreifen ohne Differentialsperre / ETC.

Im 2WD darf nur die Achse angetrieben werden, die auch im Serienzustand des Fahrzeugs angetrieben wird. Ist ein Fahrzeug von Permanentallrad auf Zuschaltallrad umgerüstet, so darf nur die Hinterachse im 2WD angetrieben werden.

Klasse C:

- Fahrzeuge mit Wettbewerbsreifen und wenigstens einer Differentialsperre.

- Fahrzeuge mit zwei Sperren.

- Fahrzeuge mit ETC und mehr als 1 cm Profiltiefe

Im 2WD darf nur die Achse angetrieben werden, die auch im Serienzustand des Fahrzeugs angetrieben wird. Ist ein Fahrzeug von Permanentallrad auf Zuschaltallrad umgerüstet, so darf nur die Hinterachse im 2WD angetrieben werden.

Klasse C+:

- Fahrzeuge der Klasse C

- Der Radstand ist freigestellt.

- Im 2WD darf gewählt werden, welche Achse angetrieben wird.

- Einzelradbremse ist zulässig.

Klasse D:

- Fahrzeuge mit Wettbewerbsreifen und zwei Sperren, die zusätzlich eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen:

- Niveauregulierung

- Allradlenkung

- Einzelradbremsen (ausgenommen Fahrzeuge der Klasse C+)

- Eigenbaufahrzeuge (das Erscheinungsbild muss keinem Serienfahrzeug

entsprechen)

- Einzelachsbremse an der Vorderachse

 

7. Bewertung

7.1 Allgemeines

Jeder Fahrer darf jede Sektion nur einmal befahren. Er kann zusätzlich jede Sektion maximal zweimal als Beifahrer befahren. Die Anzahl der Versuche, eine Sektion oder einen Abschnitt zu bewältigen, ist freigestellt. Für das bewältigen einer Sektion ist eine Vorgabezeit von 8 Minuten vorgegeben und eine Maximalzeit von 15 Minuten bestimmt. Sollte der Starter in der Vorgabezeit die Sektion nicht bewältigen, bekommt er pro angefangene Minute drei Fehlerpunkte aufgeschrieben, bzw. bei Ablauf der Maximalzeit zusätzlich die Punkte für den Abbruch je nach Sektor I.-III. . Dem Starter ist es untersagt jegliche Zeitmessinstrumente im Fahrzeug mitzuführen, fest verbaute Instrumente zur Zeitmessung (auch Uhren) müssen abgeklebt werden. Die Vorgabezeit wird ausschließlich vom Sektionsleiter im Stillen gemessen. Die Zeitregelung gilt nicht für den JuniorCup und Klasse A !!! Hilfsmittel jeglicher Art sind verboten. Der Sektionsaufbau kann unterschiedliche Streckenverläufe für die einzelnen Klassen beinhalten. Diese sind durch Pfeile gekennzeichnet. Es darf nur die Fahrlinie der eigenen oder einer höheren Klasse befahren werden. Jedoch muss jeder Sektor befahren werden. Das Befahren einer niedrigeren Klasse ist verboten. Eine angefahrene Sektion darf, etwa zum Schwung holen, nicht mehr verlassen werden. Fahrzeuge der Klasse C+ befahren die Fahrlinie der Klasse C. Die Fahrspur der Klasse Q ist, wenn keine eigene Spur beschildert ist, die Fahrspur der Klasse B. Die Fahrspur der Klasse Q+ ist, wenn keine eigene Fahrspur beschildert ist die Klasse C.

Die Starter der Klasse Q und Q+ können in Absprache mit dem Sektionsleiter auch Klassen abwärts fahren (ausgenommen die Q & Q+-Spur, diese ist obligatorisch), dafür bekommt der Starter 25 Strafpunkte pro Sektor in dem er seine Fahrspur verlässt. Das heißt er bekommt bis zu 75 Punkte pro Sektion. Bei Punktegleichstand in den Pokalrängen wird, in einer vom Veranstalter ausgewählten Sektion ein Stechen gefahren, mit Mehrwegsystem für die nächst höhere Klasse. Fahrer sowie Beifahrer dürfen die Sektionen zur Besichtigung nur betreten, wenn sich kein Fahrzeug in der Sektion befindet und wenn sie ihren Helm bei sich tragen.

 

7.1.1 Zeitlicher Ablauf

Der zeitlich vorgegebene Rahmen sollte unbedingt eingehalten werden, um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten. Hiervon kann der Veranstalter abweichen, muss dieses aber in der Einladung bekannt geben.

Anmeldebeginn: 8:00 Uhr oder am Vorabend

Fahrerbesprechung: 9:30 Uhr

Eröffnung der Sektionen: spätestens 10:00 Uhr

Anmeldeschluss: spätestens bei Eröffnung der Sektionen

Eröffnung Sondersektionen: 15:30 Uhr falls diese vorgesehen sind

Sektionsende: 17:00 Uhr, Fahrer die sich vor dieser Zeit an einer Sektion angemeldet haben, dürfen diese noch beenden. Der Sektionsleiter dieser Sektion sammelt die Bordkarten der wartenden Fahrzeuge ein und gibt diese an das Nennbüro. Spätestens 30 Minuten, nachdem die letzte Sektion geschlossen wurde, muss die Bordkarte abgegeben sein. Bei nicht abgegebener Bordkarte erfolgt keine Wertung für den betreffenden Lauf!

Siegerehrung: ca. 20:00 Uhr

 

7.1.2 Die Offiziellen

Den Offiziellen ist unbedingt Folge zu leisten.

Sektionsleiter (SL):

Der Sektionsleiter ist Punktrichter in der ihm zugeteilten Sektion. Seine Entscheidungen sind Tatsachenentscheidungen gegen die nur der betroffene Fahrer nach Beendigung der Sektion und vor der Bestätigung des Ergebnisses auf der Sektionsliste Einspruch einlegen darf. Zur Schlichtung kann der Veranstaltungstrialleiter dazu gerufen werden, der dann in Absprach mit dem SL eine Entscheidung trifft die bindend ist.

Technikleiter (TL):

Der Technikleiter ist für die Fahrzeugabnahme verantwortlich, entscheidet in welcher Klasse das ihm vorgeführte Fahrzeug startet und vermerkt dies auf der Bordkarte. Er kann Fahrzeuge, die nicht dem Reglement entsprechen, zur Nachbesserung schicken oder gar ganz ausschließen.

 

7.2 Bewertungen in der Sektion:

Rückwärtsfahren, -rollen, -rutschen 3 Punkte

Jede Rückwärtsbewegung

Eine Rückwärtsbewegung wird unterbrochen durch eine Vorwärtsbewegung. Anhalten ist somit gestattet.

Ablauf der Vorgabezeit je angebrochene Minute 3 Punkte

Berühren oder Unterfahren des Sektionsbandes 5 Punkte

Mit dem Fahrzeug oder pro Person

Berühren der Sektionsstangen, Beschilderung 10 Punkte

Mit dem Fahrzeug oder pro Person

Beschädigung innerhalb der Sektion 50 Punkte

Beschilderung (an denen kein Absperrband befestigt ist) abbrechen, herausziehen oder überfahren.

Die Sektion gilt als beendet bei:

Steckenbleiben, Fremdhilfe, Aufgabe, Ablauf der Maximalzeit 15 Minuten, Verunfallen des Fahrzeuges, Beschädigung der Sektionsbegrenzung, Band zerreißen oder abstreifen von der Befestigungsstange, Befestigungsstange abbrechen, herausziehen oder überfahren, Abschnallen, Nichttragen des Helmes bzw. der Oberkörper-Protektoren, Verlassen der Sektion.

im Sektor III 100 Punkte

im Sektor II 200 Punkte

im Sektor I 300 Punkte

Sektion verweigern 900 Punkte

 

8. Jahreswertung

Berechnung der Jahreswertung

In die Jahreswertung kommt die Hälfte der stattfindenden Läufe der Saison plus einen Lauf.

Beispiel:

Es werden 9 Läufe in der Saison veranstaltet, wird wie folgt gerechnet:

9 : 2 = 4,5 kaufmännisch gerundet = 5 + 1 = 6 Läufe in der Jahreswertung

Berechnung der in Wertung gekommenen Läufe:

1. Lauf 30 Punkte, 2. Lauf nicht gefahren, 3. Lauf 24 Punkte 4. Lauf 30 Punkte, 5. Lauf 12 Punkte, 6. Lauf 27 Punkte 7. Lauf 14 Punkte, 8. Lauf Veranstalterschnitt, 9. Lauf 25 Punkte

Berechnung des Veranstalterschnitts (maximal 2mal):

30 + VS(=0) + 24 + 30 + 12 + 27 + 14 + 25 : 8 = 20

Berechnung der in Wertung kommenden Läufe hier im Bsp.

30 + 24 + 30 + 27 + 25 + 20 = 156

Die Läufe 2., 5. und 7. werden gestrichen (Streichergebnis)

Dies gilt nicht für die Berechnung der Mannschaftswertung, hier werden alle gewerteten Läufe heran gezogen.

9. Anlagen des Regelwerks

Das Regelwerk ist nur vollständig mit den Anlagen des Regelwerks, diese sind auf der Internetseite des FST (www.freestyletrial.de) zu finden.

Anlage A: Haftungsverzicht

Anlage B: Überrollbügel & Überrollkäfig

Anlage C: Reifenliste

Anlage D: Nennung

Anlage E: Bordkarte

Anlage F: JuniorCup Regelwerk

Anlage G: Leitfaden

 

 

Intern. Free-Style-Trial Serie by Free-Style-Trial e.V.

Stand: 2018-11-25

 

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