Reglement gültig ab der Saison 2014
1. Allgemeines
Die Intern. Free-Style-Trial
Serie ist eine Alternative zum üblichen Trial und soll zu den Ursprüngen dieses
Sports zurückführen. Der Schwerpunkt liegt hier nicht darin, einen auf unebenem
Untergrund abgesteckten Slalomparcours möglichst fehlerfrei zu durchfahren,
sondern schwieriges Gelände zu überwinden. Sektionsstangen im gewohnten Sinn
gibt es hier nicht, so dass auch die Fahrzeuggröße kein Handicap darstellt.
Diese Trials sind
geländespezifisch angelegte Geschicklichkeitsprüfungen und haben den Zweck der
Erprobung im Umgang mit dem Geländewagen und sind von hohem
verkehrserzieherischem Wert. Bei den Wettbewerben dürfen keinerlei
Zeitprüfungen durchgeführt werden. Auch Prüfungen mit Zeitvorgabe sind nicht
zulässig.
2. Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind alle
gummibereiften Geländefahrzeuge bis 3 Tonnen Leergewicht, die entweder mit
Überrollbügel und Frontscheibe oder mit Überrollkäfig ausgestattet sind. Quads
und ATV´s sind ebenfalls zugelassen. Das Fahrzeug darf in seinem äußeren
Erscheinungsbild dem ansehen des Automobilmotorsports nicht schaden. Des
Weiteren muss das Fahrzeug während der ganzen Veranstaltung in allen Punkten
den technischen, sowie den sicherheitsrelevanten Bestimmungen entsprechen. Der
Fahrer muss im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B oder Cx,
alternativ der Klasse 2 oder 3 sein. Das Mindestalter des Beifahrers ist das
vollendete 14. Lebensjahr. In Ausnahmefällen genügt das vollendete 12.
Lebensjahr, hier wird jedoch dringend eine private Unfallversicherung für den
Jugendlichen empfohlen. Während der Veranstaltung sind für die Fahrer und
Beifahrer alkoholische Getränke strikt verboten und führen zur unverzüglichen
Disqualifikation. Ein derartiges Vorkommen führt zum Ausschluss aus der
FST-Serie, für einen Zeitraum von mindestens der laufenden Saison und der im
folgenden Jahr. Ein Anfahren der Sektionen mit einem defekten Fahrzeug ist
nicht gestattet, genauso darf das Fahrzeug nicht gewechselt werden.
3. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht
Der Starter erklärt durch seine
Unterschrift unter seiner Nennung, das er die in Anlage A des Regelwerks befindlichen Bestimmungen und den
Haftungsverzicht gelesen und verstanden hat und diese im vollen Umfang
anerkennt und sich damit einverstanden erklärt.
4. Sicherheitsbestimmungen
In den Sektionen ist das Tragen
von Helm (DIN 4848 - EO2 - EO3 - ECE - Norm) und das Anlegen des
Sicherheitsgurts (mindestens 3-Punkt Gurt) vorgeschrieben. Für ATV- und
Quad-Fahrer ist das Tragen von Motorradsicherheitsbekleidung,
Oberkörper-Protektoren ( Brust und Rücken) vorgeschrieben.
5. Technische Bestimmungen
Für Fahrzeuge der Klasse B, C,
C+ und D ist ein Überrollkäfig vorgeschrieben. In den Klassen A und A+, ist
mindestens ein Überrollbügel an der B-Säule mit nach hinten verlaufenden
Stützen vorgeschrieben. Bei geschweißten Bügeln o. Käfigen müssen die
Schweißnähte sichtbar sein. Ein überspachteln oder gänzliches
Wegschleifen ist untersagt. Der Mindestdurchmesser für Überrollbügel sowie für
den Käfig darf an der A Säule 35mm und an der B Säule 40mm nicht
unterschreiten. Die Befestigung muss bis zum Fahrzeugrahmen, bzw. Fahrzeugboden
(hier sind ausreichend große Verstärkungsplatten (10x10cm) an beiden Seiten der
Versschraubung anzubringen und mit mindestens Schraubengröße M8 der Güte 8.8
verschraubt werden), geführt werden. An der A Säule reicht eine Befestigung an
mindestens vier Punkten der Karosserie mit geeigneter Verstärkung. Um dem
Regelwerk zu genügen, ist in der Anlage
B des Regelwerks bildlich gezeigt, wie ein Bügel oder Käfig auszusehen hat.
Beträgt die Ausstiegshöhe weniger als 20 cm, gemessen ab der Sitzfläche, sind
Türen (Halbtüren aus festem Material genügen) erforderlich. Ein umgebauter Tank
soll den üblichen Sicherheitsstandards für Tanks entsprechen.
Als Wettbewerbsreifen anzusehen
sind jegliche Stollenreifen und AS-Profile. Eine Auflistung von Reifen liegt
als Anlage C vor. Ein zugeschweißtes
Achsdifferential ist einer Sperre gleichzusetzen. Der Einsatz von
Allradlenkung oder Einzelradbremsen ist in den Klassen A, A+, Q, B und C
verboten, ebenso eine Niveauregulierung, es sei denn sie gehört zur
Serienausstattung des Fahrzeuges.
Auspuff: Es muss eine Abgasanlage mit mindestens einem
Schalldämpfer verbaut sein. Das Fahrzeug darf nicht lauter sein, als es der
normale Sachverstand erlaubt.
Die Klasse kann vom Fahrer frei
gewählt werden, wenn gegebenenfalls Sperren außer Funktion gesetzt werden. Über
die Zulassung in der vom Fahrer gewählten Klasse entscheidet ausnahmslos der
technische Leiter bei der Fahrzeugabnahme.
Die Fahrzeugabnahme wird zu Anfang der Saison durchgeführt und gilt für die
laufende Saison. Die Abnahme wird durch den technischen Leiter des FST
vorgenommen. Während der Saison können stichprobeweise erneute Abnahmen
erfolgen. Dem Starter der erneut zur Fahrzeugabnahme muss, wird dies bei der
Anmeldung mitgeteilt. Fahrzeuge die erst in der laufenden Saison an den Start
gehen, werden an dem Lauf abgenommen, an dem sie starten werden. Die
Fahrzeugabnahme wird durch einen Aufkleber am Fahrzeug kenntlich gemacht.
Fahrzeuge die während der Saison verändert werden, sind dem technischen Leiter
vor dem Start am nächsten Lauf selbständig vorzuführen, ein Verstoß hiergegen
führt zur sofortigen Disqualifikation.
Punkt Sicherheit und Umwelt: sollte ein Fahrzeug verunfallen (z.B.
Überschlag) oder während der Veranstaltung Undichtigkeiten aufweisen (z.B. Öl
verlieren), muss es vom Sektionsleiter an den technischen Leiter des Laufs
verwiesen werden, der das Fahrzeug erneut prüft und abnimmt und darüber
entscheidet ob das Fahrzeug den Bestimmungen entspricht um weiter an dem Lauf
teilzunehmen. Sollte dies nicht mehr so sein, ist vom Veranstalter ein Vermerk
in die Starterliste zu tätigen - wenn möglich Beweisfotos anfertigen –. Beim
nächsten Lauf an dem das Fahrzeug teilnimmt ist zu überprüfen ob der Mangel
abgestellt ist. Bei Reparaturen in den Geländen (auch im Fahrerlager) ist eine
Plane unterzulegen, um die Umwelt nicht unnötig zu belasten.
6. Klasseneinteilung
Klasse A:
- Alle Fahrzeuge ohne
Differentialsperre, ETC und ohne Wettbewerbsreifen.
- Fahrzeuge ohne Allradantrieb.
Diese Klasse ist eine
Anfängerklasse in der man maximal 2 Jahreswertungen starten kann, die Teilnahme
im JuniorCup wird mit einbezogen. Als gefahren Saison wird gerechnet, wenn der
Starter die Hälfte der in Wertung kommenden Läufe plus einen Lauf gefahren ist.
Im
2WD darf nur die Achse angetrieben werden, die auch im Serienzustand des
Fahrzeugs angetrieben wird. Ist ein Fahrzeug von Permanentallrad auf
Zuschaltallrad umgerüstet, so darf nur die Hinterachse im 2WD angetrieben
werden.
Klasse A+:
- diese Klasse entspricht der
Klasse A, hier starten die Starter, die nicht mehr in Klasse A starten dürfen.
Klasse JC:
(JuniorCup): siehe Regelwerk des JuniorCup
Klasse Q:
- Quads und ATVs ohne
Allradantrieb.
- Quads und ATVs mit
Allradantrieb
Klasse B:
- Fahrzeuge mit
Hinterachssperre und ohne Wettbewerbsreifen.
- Fahrzeuge mit ETC und einer
durchgehenden Profiltiefe von weniger als 1 cm.
- Fahrzeuge mit Wettbewerbsreifen
ohne Differentialsperre / ETC.
Im
2WD darf nur die Achse angetrieben werden, die auch im Serienzustand des
Fahrzeugs angetrieben wird. Ist ein Fahrzeug von Permanentallrad auf
Zuschaltallrad umgerüstet, so darf nur die Hinterachse im 2WD angetrieben
werden.
Klasse C:
- Fahrzeuge mit
Wettbewerbsreifen und wenigstens einer Differentialsperre.
- Fahrzeuge mit zwei Sperren.
- Fahrzeuge mit ETC und mehr
als 1 cm Profiltiefe
Im
2WD darf nur die Achse angetrieben werden, die auch im Serienzustand des
Fahrzeugs angetrieben wird. Ist ein Fahrzeug von Permanentallrad auf
Zuschaltallrad umgerüstet, so darf nur die Hinterachse im 2WD angetrieben
werden.
Klasse C+:
-
Fahrzeuge der Klasse C
- Das
Basisfahrzeug muss in Serie produziert worden sein.
- der
Fahrzeugrahmen muss zwischen den Achsen noch vorhanden sein. Halterungen am
Rahmen dürfen geändert werden.
- Im
Bereich der vorderen Sitzreihe muss die Fahrgastzelle noch erkennbar dem Basisfahrzeug
entsprechen.
- Der
Radstand ist freigestellt.
- Im
2WD darf gewählt werden, welche Achse angetrieben wird.
-
Einzelradbremse ist zulässig
Klasse D:
- Fahrzeuge mit
Wettbewerbsreifen und zwei Sperren, die zusätzlich eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen:
- Niveauregulierung
- Allradlenkung
- Einzelradbremsen
- Eigenbaufahrzeuge
- Einzelachsbremse an der
Vorderachse
7. Bewertung
7.1 Allgemeines
Jeder
Fahrer darf jede Sektion nur einmal befahren. Er kann zusätzlich jede Sektion
maximal zweimal als Beifahrer befahren. Die Anzahl der Versuche, eine Sektion
oder einen Abschnitt zu bewältigen, ist freigestellt. Der Sektionsleiter kann
nach eigenem Bemessen die Sektion für beendet erklären, sollte er der Meinung
sein, dass der Starter die Sektion nicht schaffen kann. Hilfsmittel jeglicher
Art sind verboten. Der Sektionsaufbau kann unterschiedliche Streckenverläufe
für die einzelnen Klassen beinhalten. Diese sind durch Pfeile gekennzeichnet.
Es darf nur die Fahrlinie der eigenen oder einer höheren Klasse befahren
werden. Fahrzeuge der Klasse C+ befahren die Fahrlinie der Klasse C. Das
Befahren einer niedrigeren Klasse ist verboten. Eine angefahrene Sektion darf,
etwa zum Schwung holen, nicht mehr verlassen werden. Bei Punktegleichstand in
den Pokalrängen wird, in einer vom Veranstalter ausgewählten Sektion ein
Stechen gefahren, mit Mehrwegsystem für die nächst höhere Klasse. Fahrer sowie
Beifahrer dürfen die Sektionen zur
Besichtigung nur betreten, wenn sich kein Fahrzeug in der Sektion
befindet und wenn sie ihren Helm bei sich tragen.
7.1.1 Zeitlicher Ablauf
Der zeitlich vorgegebene Rahmen sollte unbedingt eingehalten werden, um
einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten. Hiervon kann der
Veranstalter abweichen, muss dieses aber in der Einladung bekannt geben.
Anmeldebeginn: 8:00 Uhr oder am
Vorabend
Fahrerbesprechung: 9:30 Uhr
Eröffnung der Sektionen:
spätestens 10:00 Uhr
Anmeldeschluss: spätestens bei
Eröffnung der Sektionen
Eröffnung Sondersektionen:
15:30 Uhr falls diese vorgesehen sind
Sektionsende: 17:00 Uhr, Fahrer
die sich vor dieser Zeit sich an einer Sektion angemeldet haben, dürfen diese
noch beenden. Der Sektionsleiter dieser Sektion sammelt die Bordkarten der
wartenden Fahrzeuge ein und gibt diese an das Nennbüro.
Spätestens 30 Minuten, nachdem
die letzte Sektion geschlossen wurde, muss die Bordkarte abgegeben sein.
Bei nicht abgegebener Bordkarte
erfolgt keine Wertung für den betreffenden Lauf!
Siegerehrung 20:00 Uhr
7.1.2 Die Offiziellen
Den Offiziellen ist unbedingt
folge zu leisten.
Sektionsleiter (SL): Der Sektionsleiter ist Punktrichter in der ihm
zugeteilten Sektion. Seine Entscheidungen sind Tatsachenentscheidungen gegen
die nur der betroffene Fahrer nach Beendigung der Sektion und vor der
Bestätigung des Ergebnisses auf der Sektionsliste Einspruch einlegen darf. Zur
Schlichtung kann der Veranstaltungstrialleiter dazu gerufen werden, der dann in
Absprach mit dem SL eine Entscheidung trifft die bindend ist.
Technikleiter (TL): Der Technikleiter ist für die Fahrzeugabnahme
verantwortlich, entscheidet in welcher Klasse das ihm vorgeführte Fahrzeug
startet und vermerkt dies auf der Bordkarte. Er kann Fahrzeuge die nicht dem
Reglement entsprechen zur Nachbesserung schicken oder gar ganz Ausschließen.
7.2 Bewertung in der Sektion
Stehenbleiben
1 Punkt
Stehenbleiben liegt vor, sobald
das Fahrzeug unbeabsichtigt stehen bleibt, d.h. die Räder drehen, aber der
Fahrzeugkörper ruht, sich also sichtbar in keine Richtung bewegt. Ein
Stehenbleiben kann an gleicher Stelle mehrfach vorkommen, da jeder gescheiterte
Anfahrversuch (in jede Richtung) gewertet wird. Das Abwürgen des Motors wird
nicht gewertet. Beabsichtigtes Anhalten zur Orientierung ist erlaubt.
Rückwärtsfahren, -rollen, -rutschen
3 Punkte
Jede Rückwärtsbewegung
Eine Rückwärtsbewegung wird
unterbrochen durch oben erwähntes Stehenbleiben oder eine Vorwärtsbewegung.
Anhalten ist somit gestattet.
Beabsichtigtes anhalten zur
Orientierung ist erlaubt.
Berühren oder Unterfahren des Sektionsbandes
5 Punkte
Mit dem Fahrzeug oder pro
Person
Berühren der Sektionsstangen, Beschilderung 10 Punkte
Mit dem Fahrzeug oder pro
Person
Beschädigung innerhalb der
Sektion
50 Punkte
Beschilderung (an denen
kein Absperrband befestigt ist) abbrechen, herausziehen oder überfahren.
Nachtrag Februar 2013, Klasse Q (Quad):
Die Fahrspur der Klasse Q ist, wenn keine
eigene Spur beschildert ist, die Fahrspur der Klasse B.
Die Starter können im Absprache mit dem
Sektionsleiter auch Klassen abwärts fahren (ausgenommen die Q-Spur, diese ist
obligatorisch), dafür bekommt der Starter 5 Strafpunkte pro Sektor in dem er
seine Fahrspur verlässt. Das heisst er bekommt bis zu 15 Punkte pro Sektion.
Die Sektion gilt als beendet bei:
Steckenbleiben, Fremdhilfe,
Aufgabe,
im Sektor I
300 Punkte
Verunfallen des Fahrzeuges,
im Sektor II
200 Punkte
Beschädigung der Sektionsbegrenzung
im Sektor III
100 Punkte
Band zerreißen oder abstreifen
von der Befestigungsstange,
Befestigungsstange abbrechen,
herausziehen oder überfahren,
Abschnallen, Nichttragen des
Helmes bzw. der Oberköper-Protektoren
Verlassen der Sektion.
Sektion verweigern 900 Punkte
8. Jahreswertung
Berechnung der Jahreswertung
In die Jahreswertung kommen die
Hälfte der stattfindenden Läufe der Saison plus ein Lauf.
Beispiel:
Es werden 9 Läufe in der Saison
veranstaltet, wird wie folgt gerechnet:
9 : 2 = 4,5 kaufmännisch gerundet = 5 + 1 = 6 Läufe in der Jahreswertung
Berechnung der in Wertung
gekommenen Läufe:
1. Lauf 30 Punkte, 2. Lauf nicht gefahren, 3. Lauf 24 Punkte
4. Lauf 30 Punkte, 5. Lauf 12 Punkte, 6. Lauf 27 Punkte
7. Lauf 14 Punkte, 8. Lauf Veranstalterschnitt, 9. Lauf 25 Punkte
Berechnung des Veranstalterschnitts (maximal 2mal):
30 + 0 + 24 + 30 + 12 + 27 + 14 + 25 : 8 = 20
Berechnung der in Wertung kommenden Läufe hier im Bsp. 6
30 + 24 + 30 + 27 + 25 + 20 = 156
Die Läufe 2., 5. und 7. werden gestrichen (Streichergebnis)
Für die Klasse A, Berechnung
der als gefahrene Saison gewerteten Läufe:
Bsp. wieder 9 Läufe: d.h. 9 : 2 = 4,5 gerundet 5 +1 = 6
Als Saison gewertet: 6 : 2 = 3 +1 = 4 also 4 Läufe werden als gefahrene Saison
gewertet.
9. Anlagen des Regelwerks
Das Regelwerk ist nur
vollständig mit den Anlagen des Regelwerks, diese sind auf der Internetseite
des FST (www.freestyletrial.de) zu finden.
AnlageA: Haftungsverzicht
Anlage
B:
Überrollbügel & Überrollkäfig
Anlage
C:
Reifenliste
Anlage
D:
Nennung
Anlage
E:
Bordkarte
Anlage
F:
JuniorCup Regelwerk
Anlage
G:
Leitfaden
© Intern.
Free-Style-Trial Serie by Free-Style-Trial e.V.
Stand: 2014-01-19