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09/01/14 

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Reglement gültig ab der Saison 2014

Reglement gültig ab der Saison 2014

 

1. Allgemeines

Die Intern. Free-Style-Trial Serie ist eine Alternative zum üblichen Trial und soll zu den Ursprüngen dieses Sports zurückführen. Der Schwerpunkt liegt hier nicht darin, einen auf unebenem Untergrund abgesteckten Slalomparcours möglichst fehlerfrei zu durchfahren, sondern schwieriges Gelände zu überwinden. Sektionsstangen im gewohnten Sinn gibt es hier nicht, so dass auch die Fahrzeuggröße kein Handicap darstellt.

Diese Trials sind geländespezifisch angelegte Geschicklichkeitsprüfungen und haben den Zweck der Erprobung im Umgang mit dem Geländewagen und sind von hohem verkehrserzieherischem Wert. Bei den Wettbewerben dürfen keinerlei Zeitprüfungen durchgeführt werden. Auch Prüfungen mit Zeitvorgabe sind nicht zulässig.

 

2. Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind alle gummibereiften Geländefahrzeuge bis 3 Tonnen Leergewicht, die entweder mit Überrollbügel und Frontscheibe oder mit Überrollkäfig ausgestattet sind. Quads und ATV´s sind ebenfalls zugelassen. Das Fahrzeug darf in seinem äußeren Erscheinungsbild dem ansehen des Automobilmotorsports nicht schaden. Des Weiteren muss das Fahrzeug während der ganzen Veranstaltung in allen Punkten den technischen, sowie den sicherheitsrelevanten Bestimmungen entsprechen. Der Fahrer muss im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B oder Cx, alternativ der Klasse 2 oder 3 sein. Das Mindestalter des Beifahrers ist das vollendete 14. Lebensjahr. In Ausnahmefällen genügt das vollendete 12. Lebensjahr, hier wird jedoch dringend eine private Unfallversicherung für den Jugendlichen empfohlen. Während der Veranstaltung sind für die Fahrer und Beifahrer alkoholische Getränke strikt verboten und führen zur unverzüglichen Disqualifikation. Ein derartiges Vorkommen führt zum Ausschluss aus der FST-Serie, für einen Zeitraum von mindestens der laufenden Saison und der im folgenden Jahr. Ein Anfahren der Sektionen mit einem defekten Fahrzeug ist nicht gestattet, genauso darf das Fahrzeug nicht gewechselt werden.

 

3. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht

Der Starter erklärt durch seine Unterschrift unter seiner Nennung, das er die in Anlage A des Regelwerks befindlichen Bestimmungen und den Haftungsverzicht gelesen und verstanden hat und diese im vollen Umfang anerkennt und sich damit einverstanden erklärt.

 

4. Sicherheitsbestimmungen

In den Sektionen ist das Tragen von Helm (DIN 4848 - EO2 - EO3 - ECE - Norm) und das Anlegen des Sicherheitsgurts (mindestens 3-Punkt Gurt) vorgeschrieben. Für ATV- und Quad-Fahrer ist das Tragen von Motorradsicherheitsbekleidung, Oberkörper-Protektoren ( Brust und Rücken) vorgeschrieben.

 

5. Technische Bestimmungen

Für Fahrzeuge der Klasse B, C, C+ und D ist ein Überrollkäfig vorgeschrieben. In den Klassen A und A+, ist mindestens ein Überrollbügel an der B-Säule mit nach hinten verlaufenden Stützen vorgeschrieben. Bei geschweißten Bügeln o. Käfigen müssen die Schweißnähte sichtbar sein.  Ein überspachteln oder gänzliches Wegschleifen ist untersagt. Der Mindestdurchmesser für Überrollbügel sowie für den Käfig darf an der A Säule 35mm und an der B Säule 40mm nicht unterschreiten. Die Befestigung muss bis zum Fahrzeugrahmen, bzw. Fahrzeugboden (hier sind ausreichend große Verstärkungsplatten (10x10cm) an beiden Seiten der Versschraubung anzubringen und mit mindestens Schraubengröße M8 der Güte 8.8 verschraubt werden), geführt werden. An der A Säule reicht eine Befestigung an mindestens vier Punkten der Karosserie mit geeigneter Verstärkung. Um dem Regelwerk zu genügen, ist in der Anlage B des Regelwerks bildlich gezeigt, wie ein Bügel oder Käfig auszusehen hat. Beträgt die Ausstiegshöhe weniger als 20 cm, gemessen ab der Sitzfläche, sind Türen (Halbtüren aus festem Material genügen) erforderlich. Ein umgebauter Tank soll den üblichen Sicherheitsstandards für Tanks entsprechen.

 

Als Wettbewerbsreifen anzusehen sind jegliche Stollenreifen und AS-Profile. Eine Auflistung von Reifen liegt als Anlage C vor. Ein zugeschweißtes Achsdifferential ist einer Sperre gleichzusetzen.  Der Einsatz von Allradlenkung oder Einzelradbremsen ist in den Klassen A, A+, Q, B und C verboten, ebenso eine Niveauregulierung, es sei denn sie gehört zur Serienausstattung des Fahrzeuges.

Auspuff: Es muss eine Abgasanlage mit mindestens einem Schalldämpfer verbaut sein. Das Fahrzeug darf nicht lauter sein, als es der normale Sachverstand erlaubt.

Die Klasse kann vom Fahrer frei gewählt werden, wenn gegebenenfalls Sperren außer Funktion gesetzt werden. Über die Zulassung in der vom Fahrer gewählten Klasse entscheidet ausnahmslos der technische Leiter bei der Fahrzeugabnahme.
Die Fahrzeugabnahme wird zu Anfang der Saison durchgeführt und gilt für die laufende Saison. Die Abnahme wird durch den technischen Leiter des FST vorgenommen. Während der Saison können stichprobeweise erneute Abnahmen erfolgen. Dem Starter der erneut zur Fahrzeugabnahme muss, wird dies bei der Anmeldung mitgeteilt. Fahrzeuge die erst in der laufenden Saison an den Start gehen, werden an dem Lauf abgenommen, an dem sie starten werden. Die Fahrzeugabnahme wird durch einen Aufkleber am Fahrzeug kenntlich gemacht. Fahrzeuge die während der Saison verändert werden, sind dem technischen Leiter vor dem Start am nächsten Lauf selbständig vorzuführen, ein Verstoß hiergegen führt zur sofortigen Disqualifikation.

 

Punkt Sicherheit und Umwelt: sollte ein Fahrzeug verunfallen (z.B. Überschlag) oder während der Veranstaltung Undichtigkeiten aufweisen (z.B. Öl verlieren), muss es vom Sektionsleiter an den technischen Leiter des Laufs verwiesen werden, der das Fahrzeug erneut prüft und abnimmt und darüber entscheidet ob das Fahrzeug den Bestimmungen entspricht um weiter an dem Lauf teilzunehmen. Sollte dies nicht mehr so sein, ist vom Veranstalter ein Vermerk in die Starterliste zu tätigen - wenn möglich Beweisfotos anfertigen –. Beim nächsten Lauf an dem das Fahrzeug teilnimmt ist zu überprüfen ob der Mangel abgestellt ist. Bei Reparaturen in den Geländen (auch im Fahrerlager) ist eine Plane unterzulegen, um die Umwelt nicht unnötig zu belasten.

 

6. Klasseneinteilung

Klasse A:

- Alle Fahrzeuge ohne Differentialsperre, ETC und ohne Wettbewerbsreifen.

- Fahrzeuge ohne Allradantrieb.

Diese Klasse ist eine Anfängerklasse in der man maximal 2 Jahreswertungen starten kann, die Teilnahme im JuniorCup wird mit einbezogen. Als gefahren Saison wird gerechnet, wenn der Starter die Hälfte der in Wertung kommenden Läufe plus einen Lauf gefahren ist.

Im 2WD darf nur die Achse angetrieben werden, die auch im Serienzustand des Fahrzeugs angetrieben wird. Ist ein Fahrzeug von Permanentallrad auf Zuschaltallrad umgerüstet, so darf nur die Hinterachse im 2WD angetrieben werden.

Klasse A+:

- diese Klasse entspricht der Klasse A, hier starten die Starter, die nicht mehr in Klasse A starten dürfen.

Klasse JC:

(JuniorCup): siehe Regelwerk des JuniorCup

Klasse Q:

- Quads und ATVs ohne Allradantrieb.

- Quads und ATVs mit Allradantrieb

Klasse B:

- Fahrzeuge mit Hinterachssperre und ohne Wettbewerbsreifen.

- Fahrzeuge mit ETC und einer durchgehenden Profiltiefe von weniger als 1 cm.

- Fahrzeuge mit Wettbewerbsreifen ohne Differentialsperre / ETC.

Im 2WD darf nur die Achse angetrieben werden, die auch im Serienzustand des Fahrzeugs angetrieben wird. Ist ein Fahrzeug von Permanentallrad auf Zuschaltallrad umgerüstet, so darf nur die Hinterachse im 2WD angetrieben werden.

Klasse C:

- Fahrzeuge mit Wettbewerbsreifen und wenigstens einer Differentialsperre.

- Fahrzeuge mit zwei Sperren.

- Fahrzeuge mit ETC und mehr als 1 cm Profiltiefe

Im 2WD darf nur die Achse angetrieben werden, die auch im Serienzustand des Fahrzeugs angetrieben wird. Ist ein Fahrzeug von Permanentallrad auf Zuschaltallrad umgerüstet, so darf nur die Hinterachse im 2WD angetrieben werden.

Klasse C+:

- Fahrzeuge der Klasse C

- Das Basisfahrzeug muss in Serie produziert worden sein.

- der Fahrzeugrahmen muss zwischen den Achsen noch vorhanden sein. Halterungen am Rahmen               dürfen geändert werden.

- Im Bereich der vorderen Sitzreihe muss die Fahrgastzelle noch erkennbar dem Basisfahrzeug             entsprechen.

- Der Radstand ist freigestellt.

- Im 2WD darf gewählt werden, welche Achse angetrieben wird.

- Einzelradbremse ist zulässig

Klasse D:

- Fahrzeuge mit Wettbewerbsreifen und zwei Sperren, die zusätzlich eines oder mehrere der             folgenden Kriterien erfüllen:

- Niveauregulierung

- Allradlenkung

- Einzelradbremsen

- Eigenbaufahrzeuge

- Einzelachsbremse an der Vorderachse

 

7. Bewertung

7.1 Allgemeines

Jeder Fahrer darf jede Sektion nur einmal befahren. Er kann zusätzlich jede Sektion maximal zweimal als Beifahrer befahren. Die Anzahl der Versuche, eine Sektion oder einen Abschnitt zu bewältigen, ist freigestellt. Der Sektionsleiter kann nach eigenem Bemessen die Sektion für beendet erklären, sollte er der Meinung sein, dass der Starter die Sektion nicht schaffen kann. Hilfsmittel jeglicher Art sind verboten. Der Sektionsaufbau kann unterschiedliche Streckenverläufe für die einzelnen Klassen beinhalten. Diese sind durch Pfeile gekennzeichnet. Es darf nur die Fahrlinie der eigenen oder einer höheren Klasse befahren werden. Fahrzeuge der Klasse C+ befahren die Fahrlinie der Klasse C. Das Befahren einer niedrigeren Klasse ist verboten. Eine angefahrene Sektion darf, etwa zum Schwung holen, nicht mehr verlassen werden. Bei Punktegleichstand in den Pokalrängen wird, in einer vom Veranstalter ausgewählten Sektion ein Stechen gefahren, mit Mehrwegsystem für die nächst höhere Klasse. Fahrer sowie Beifahrer dürfen die Sektionen zur  Besichtigung nur betreten, wenn sich kein Fahrzeug in der Sektion befindet und wenn sie ihren Helm bei sich tragen.

 

7.1.1 Zeitlicher Ablauf
Der zeitlich vorgegebene Rahmen sollte unbedingt eingehalten werden, um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten. Hiervon kann der Veranstalter abweichen, muss dieses aber in der Einladung bekannt geben.

Anmeldebeginn: 8:00 Uhr oder am Vorabend

Fahrerbesprechung: 9:30 Uhr

Eröffnung der Sektionen: spätestens 10:00 Uhr

Anmeldeschluss: spätestens bei Eröffnung der Sektionen

Eröffnung Sondersektionen: 15:30 Uhr falls diese vorgesehen sind

Sektionsende: 17:00 Uhr, Fahrer die sich vor dieser Zeit sich an einer Sektion angemeldet haben, dürfen diese noch beenden. Der Sektionsleiter dieser Sektion sammelt die Bordkarten der wartenden Fahrzeuge ein und gibt diese an das Nennbüro.

Spätestens 30 Minuten, nachdem die letzte Sektion geschlossen wurde, muss die Bordkarte abgegeben sein.

Bei nicht abgegebener Bordkarte erfolgt keine Wertung für den betreffenden Lauf!

Siegerehrung 20:00 Uhr

 

7.1.2 Die Offiziellen

Den Offiziellen ist unbedingt folge zu leisten.

Sektionsleiter (SL): Der Sektionsleiter ist Punktrichter in der ihm zugeteilten Sektion. Seine Entscheidungen sind Tatsachenentscheidungen gegen die nur der betroffene Fahrer nach Beendigung der Sektion und vor der Bestätigung des Ergebnisses auf der Sektionsliste Einspruch einlegen darf. Zur Schlichtung kann der Veranstaltungstrialleiter dazu gerufen werden, der dann in Absprach mit dem SL eine Entscheidung trifft die bindend ist.

 

Technikleiter (TL): Der Technikleiter ist für die Fahrzeugabnahme verantwortlich, entscheidet in welcher Klasse das ihm vorgeführte Fahrzeug startet und vermerkt dies auf der Bordkarte. Er kann Fahrzeuge die nicht dem Reglement entsprechen zur Nachbesserung schicken oder gar ganz Ausschließen.


7.2 Bewertung in der Sektion


Stehenbleiben                                                                     1 Punkt

Stehenbleiben liegt vor, sobald das Fahrzeug unbeabsichtigt stehen bleibt, d.h. die Räder drehen, aber der Fahrzeugkörper ruht, sich also sichtbar in keine Richtung bewegt. Ein Stehenbleiben kann an gleicher Stelle mehrfach vorkommen, da jeder gescheiterte Anfahrversuch (in jede Richtung) gewertet wird. Das Abwürgen des Motors wird nicht gewertet. Beabsichtigtes Anhalten zur Orientierung ist erlaubt.

 

Rückwärtsfahren, -rollen, -rutschen                               3 Punkte

Jede Rückwärtsbewegung

Eine Rückwärtsbewegung wird unterbrochen durch oben erwähntes Stehenbleiben oder eine Vorwärtsbewegung. Anhalten ist somit gestattet.

Beabsichtigtes anhalten zur Orientierung ist erlaubt.

 

Berühren oder Unterfahren des Sektionsbandes                 5 Punkte

Mit dem Fahrzeug oder pro Person

 

Berühren der Sektionsstangen, Beschilderung    10 Punkte

Mit dem Fahrzeug oder pro Person

 

Beschädigung innerhalb der Sektion                 50 Punkte

Beschilderung  (an denen kein Absperrband befestigt ist) abbrechen, herausziehen oder überfahren.

Nachtrag Februar 2013, Klasse Q (Quad):

 

Die Fahrspur der Klasse Q ist, wenn keine eigene Spur beschildert ist, die Fahrspur der Klasse B.

 

Die Starter können im Absprache mit dem Sektionsleiter auch Klassen abwärts fahren (ausgenommen die Q-Spur, diese ist obligatorisch), dafür bekommt der Starter 5 Strafpunkte pro Sektor in dem er seine Fahrspur verlässt. Das heisst er bekommt bis zu 15 Punkte pro Sektion.

 

Die Sektion gilt als beendet bei:

Steckenbleiben, Fremdhilfe, Aufgabe,                               im Sektor I                 300 Punkte

Verunfallen des Fahrzeuges,                                          im Sektor II                 200 Punkte

Beschädigung der Sektionsbegrenzung                           im Sektor III                 100 Punkte

Band zerreißen oder abstreifen von der Befestigungsstange,

Befestigungsstange abbrechen, herausziehen oder überfahren,

Abschnallen, Nichttragen des Helmes bzw. der Oberköper-Protektoren

Verlassen der Sektion.

 

Sektion verweigern 900 Punkte

 

8. Jahreswertung

 

Berechnung der Jahreswertung

In die Jahreswertung kommen die Hälfte der stattfindenden Läufe der Saison plus ein Lauf.

Beispiel:

Es werden 9 Läufe in der Saison veranstaltet, wird wie folgt gerechnet:

                                9 : 2 = 4,5 kaufmännisch gerundet = 5 + 1 = 6 Läufe in der Jahreswertung

 

Berechnung der in Wertung gekommenen Läufe:

 

                                1. Lauf 30 Punkte, 2. Lauf nicht gefahren, 3. Lauf 24 Punkte

                                4. Lauf 30 Punkte, 5. Lauf 12 Punkte, 6. Lauf 27 Punkte

                                7. Lauf  14 Punkte, 8. Lauf Veranstalterschnitt, 9. Lauf 25 Punkte

 

                                Berechnung des Veranstalterschnitts (maximal 2mal):

                                30 + 0 + 24 + 30 + 12 + 27 + 14 + 25 : 8 = 20

 

                                Berechnung  der in Wertung kommenden Läufe hier im Bsp. 6

                                30 + 24 + 30 + 27 + 25 + 20 = 156

                                Die Läufe 2., 5. und 7. werden gestrichen (Streichergebnis)

 

Für die Klasse A, Berechnung der als gefahrene Saison gewerteten Läufe:

                                Bsp. wieder 9 Läufe:  d.h. 9 : 2 = 4,5 gerundet 5 +1 = 6

                                Als Saison gewertet: 6 : 2 = 3 +1 = 4 also 4 Läufe werden als gefahrene Saison gewertet.

 

9. Anlagen des Regelwerks

 

Das Regelwerk ist nur vollständig mit den Anlagen des Regelwerks, diese sind auf der Internetseite des FST (www.freestyletrial.de) zu finden.

 

AnlageA:               Haftungsverzicht
Anlage B:                Überrollbügel & Überrollkäfig

Anlage C:                Reifenliste

Anlage D:                Nennung

Anlage E:                Bordkarte

Anlage F:                JuniorCup Regelwerk

Anlage G:                Leitfaden

 

 

© Intern. Free-Style-Trial Serie by  Free-Style-Trial e.V.

             Stand: 2014-01-19