Reglement gültig ab der Saison 2017
1. Allgemeines
Die Intern. Free-Style-Trial Serie ist eine Alternative zum üblichen Trial und
soll zu den Ursprüngen dieses Sports zurückführen. Der Schwerpunkt liegt hier
nicht darin, einen auf unebenem Untergrund abgesteckten Slalomparcours
möglichst fehlerfrei zu durchfahren, sondern schwieriges Gelände zu
überwinden. Sektionsstangen im gewohnten Sinn gibt es hier nicht, so dass auch
die Fahrzeuggröße kein Handicap darstellt.
Diese Trials sind geländespezifisch angelegte Geschicklichkeitsprüfungen und
haben den Zweck der Erprobung im Umgang mit dem Geländewagen und sind
von hohem verkehrserzieherischem Wert. Bei den Wettbewerben dürfen
keinerlei Zeitprüfungen durchgeführt werden. Auch Prüfungen mit Zeitvorgabe
sind nicht zulässig.
2. Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind alle gummibereiften Geländefahrzeuge bis 3 Tonnen
Leergewicht, die entweder mit Überrollbügel und Frontscheibe oder mit
Überrollkäfig ausgestattet sind. Quads und ATVs sind ebenfalls zugelassen.
Das Fahrzeug darf in seinem äußeren Erscheinungsbild dem Ansehen des
Automobilmotorsports nicht schaden. Des Weiteren muss das Fahrzeug während
der ganzen Veranstaltung in allen Punkten den technischen, sowie den
sicherheitsrelevanten Bestimmungen entsprechen. Der Fahrer muss im Besitz
eines gültigen Führerscheins der Klasse B oder Cx, alternativ der Klasse 2 oder
3 sein. Das Mindestalter des Beifahrers ist das vollendete 14. Lebensjahr. In
Ausnahmefällen genügt das vollendete 12. Lebensjahr, hier wird jedoch
dringend eine private Unfallversicherung für den Jugendlichen empfohlen.
Während der Veranstaltung sind für die Fahrer und Beifahrer alkoholische
Getränke strikt verboten und führen zur unverzüglichen Disqualifikation. Ein
derartiges Vorkommen führt zum Ausschluss aus der FST-Serie, für einen
Zeitraum von mindestens der laufenden Saison und der im folgenden Jahr. Ein
Anfahren der Sektionen mit einem defekten Fahrzeug ist nicht gestattet, genauso
darf das Fahrzeug nicht gewechselt werden.
3. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht
Der Starter erklärt durch seine Unterschrift unter seiner Nennung, dass er die in
Anlage A des Regelwerks befindlichen Bestimmungen und den
Haftungsverzicht gelesen und verstanden hat und diese im vollen Umfang
anerkennt und sich damit einverstanden erklärt.
4. Sicherheitsbestimmungen
In den Sektionen ist das Tragen von Helm mit E Prüfzeichen und das Anlegen
des Sicherheitsgurts (mindestens 3-Punkt Gurt) vorgeschrieben. Für ATV- und
Quad-Fahrer ist das Tragen von Motorradsicherheitsbekleidung, Helm mit E
Prüfzeichen und Zusatz /P für Kinnschutzbügel (Cross-, Integral- oder
Klapphelm), Oberkörperprotektoren( Brust und Rücken) vorgeschrieben.
5. Technische Bestimmungen
Für Fahrzeuge der Klasse B, C, C+ und D ist ein Überrollkäfig vorgeschrieben.
In der Klasse A+, ist mindestens ein Überrollbügel an der B-Säule mit nach
hinten verlaufenden Stützen und eine Frontscheibe vorgeschrieben. Bei
geschweißten Bügeln o. Käfigen müssen die Schweißnähte sichtbar sein. Ein
Überspachteln oder gänzliches Wegschleifen ist untersagt. Der
Mindestdurchmesser für Überrollbügel sowie für den Käfig darf an der A Säule
35mm und an der B Säule 40mm nicht unterschreiten. Die Befestigung muss bis
zum Fahrzeugrahmen, bzw. Fahrzeugboden (hier sind ausreichend große
Verstärkungsplatten (10x10cm) an beiden Seiten der Verschraubung
anzubringen und mit mindestens Schraubengröße M8 der Güte 8.8 verschraubt
werden), geführt werden. An der A Säule reicht eine Befestigung an mindestens
vier Punkten der Karosserie mit geeigneter Verstärkung. Um dem Regelwerk zu
genügen, ist in der Anlage B des Regelwerks bildlich gezeigt, wie ein Bügel
oder Käfig auszusehen hat. Alle Fahrzeuge müssen erkennbar dem
Erscheinungsbild eines in Serie gefertigten Fahrzeugs entsprechen. Es müssen
zwei Sitze nebeneinander verbaut sein (Ausnahme Kl. Q und Kl. D).
Türen oder Seitenverkleidungen müssen in den Bereichen: A-Säule bis
Sitzvorderkante mindestens 30 cm Höhe haben. (Gemessen vom
Fußraumboden), im Bereich des Sitzes mindestens 20 cm. (Gemessen vom
höchsten Punkt der unbelasteten Sitzfläche) und aus bruchfestem Material
(Metall/Alu min. 2mm) bestehen und keine scharfen Kanten aufweisen.
Der Tank soll muss den blichen Sicherheitsstandards für Tanks entsprechen.
(Auslauf sicher im Falle eines Umkippens)
Die Feststellbremse muss unabhängig von der Betriebsbremse sein und auf die
Hinterräder oder hintere Kardanwelle wirken.
Jedes Rad des Fahrzeugs muss über die Betriebsbremse gebremst werden
können.
Für die Betriebsbremse dürfen nur technisch dazu geeignete Leitungen
verwendet werden. Als Wettbewerbsreifen anzusehen sind jegliche Stollenreifen
und AS-Profile. Eine Auflistung von Reifen liegt als Anlage C vor. Ein zu
geschweißtes Achsdifferential ist einer Sperre gleichzusetzen. Der Einsatz von
Allradlenkung oder Einzelradbremsen ist in den Klassen A, A+, Q, B und C
verboten, ebenso eine Niveauregulierung, es sei denn sie gehrt zur
Serienausstattung des Fahrzeuges. Die Klasse kann vom Fahrer frei gewählt
werden, wenn gegebenenfalls Sperren außer Funktion gesetzt werden. über die
Zulassung in der vom Fahrer gewählten Klasse entscheidet ausnahmslos der
technische Leiter bei der Fahrzeugabnahme.
Die Fahrzeugabnahme wird zu Anfang der Saison durchgeführt und gilt für die
laufende Saison. Die Abnahme wird durch den technischen Leiter des FST
vorgenommen. Während der Saison können stichprobeweise erneute Abnahmen
erfolgen. Dem Starter der erneut zur Fahrzeugabnahme muss, wird dies bei der
Anmeldung mitgeteilt. Fahrzeuge die erst in der laufenden Saison an den Start
gehen, werden an dem Lauf abgenommen, an dem sie starten werden. Die
Fahrzeugabnahme wird durch einen Aufkleber am Fahrzeug kenntlich gemacht.
Fahrzeuge die während der Saison verändert werden, sind dem technischen
Leiter vor dem Start am nächsten Lauf selbständig vorzuführen, ein Verstoß
hiergegen führt zur sofortigen Disqualifikation.
Auspuff: Es muss eine Abgasanlage mit mindestens einem Schalldämpfer
verbaut sein. Das Fahrzeug darf nicht lauter sein, als es der normale
Sachverstand erlaubt.
Punkt Sicherheit und Umwelt: sollte ein Fahrzeug verunfallen (z.B.
Überschlag) oder während der Veranstaltung Undichtigkeiten aufweisen (z.B.
l verlieren), muss es vom Sektionsleiter an den technischen Leiter des Laufs
verwiesen werden, der das Fahrzeug erneut prüft und abnimmt und darüber
entscheidet ob das Fahrzeug den Bestimmungen entspricht um weiter an dem
Lauf teilzunehmen. Sollte dies nicht mehr so sein, ist vom Veranstalter ein
Vermerk in die Starterliste zu tätigen - wenn möglich Beweisfotos anfertigen –.
Beim nächsten Lauf an dem das Fahrzeug teilnimmt ist zu überprüfen ob der
Mangel abgestellt ist. Bei Reparaturen in den Geländen (auch im Fahrerlager) ist
eine Plane unterzulegen, um die Umwelt nicht unnötig zu belasten.
Für die Klassen C, C+ und D ist ein Hauptstromkreisunterbrecher
vorgeschrieben. Für die Klassen A+, JC und B wird eine solche Einrichtung
empfohlen. Der Hauptstromkreisunterbrecher muss alle elektrischen Stromkreise
unterbrechen (Batterie, Lichtmaschine, Zündung, elektrische Bedienelemente
usw.). Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass durch die Betätigung des
Hauptstromkreisunterbrechers auch der Motor abgestellt wird. Der
Hauptstromkreisunterbrecher muss von innen wie außen zu betätigen sein. Er
muss eine deutlich gekennzeichnete Ein/Aus Position haben und muss durch
einen roten Blitz in einem blauen Dreieck mit weißem Rand markiert sein,
dessen Kantenlänge mindestens 12 cm betragen muss.
6. Klasseneinteilung
Klasse A:
dies ist eine jedermann Klasse für Fahrzeuge die nicht dem Regelwerk
entsprechen, bzw. der Starter die nicht in der Konkurrenz starten möchte. Diese
Starter oder Fahrzeuge dürfen nur die Spuren der Klasse A benutzen, und
bekommen am Ende des Laufs ausschließlich eine Teilnehmerurkunde mit
Fehlerpunkte und Tagesplatzierung, Pokale sind nicht vorgesehen und auch
keine Jahreswertung. Um dies zu gewährleisten muss ab der Saison 2016 in
allen Sektionen zwingend ein A-Spur ausgeschildert werden.
Klasse A+:
- Alle Fahrzeuge ohne Differentialsperre, ETC und ohne Wettbewerbsreifen.
- Fahrzeuge ohne Allradantrieb.
Im 2WD darf nur die Achse angetrieben werden, die auch im Serienzustand des
Fahrzeugs angetrieben wird. Ist ein Fahrzeug von Permanentallrad auf
Zuschaltallrad umgerüstet, so darf nur die Hinterachse im 2WD angetrieben
werden.
Klasse JC:
(JuniorCup): siehe Regelwerk des JuniorCup
Klasse Q:
- Quads und ATVs
Klasse B:
- Fahrzeuge mit Hinterachssperre und ohne Wettbewerbsreifen.
- Fahrzeuge mit ETC und einer durchgehenden Profiltiefe von weniger als 1 cm.
- Fahrzeuge mit Wettbewerbsreifen ohne Differentialsperre / ETC.
Im 2WD darf nur die Achse angetrieben werden, die auch im Serienzustand des
Fahrzeugs angetrieben wird. Ist ein Fahrzeug von Permanentallrad auf
Zuschaltallrad umgerüstet, so darf nur die Hinterachse im 2WD angetrieben
werden.
Klasse C:
- Fahrzeuge mit Wettbewerbsreifen und wenigstens einer Differentialsperre.
- Fahrzeuge mit zwei Sperren.
- Fahrzeuge mit ETC und mehr als 1 cm Profiltiefe
Im 2WD darf nur die Achse angetrieben werden, die auch im Serienzustand des
Fahrzeugs angetrieben wird. Ist ein Fahrzeug von Permanentallrad auf
Zuschaltallrad umgerüstet, so darf nur die Hinterachse im 2WD angetrieben
werden.
Klasse C+:
- Fahrzeuge der Klasse C
- Der Radstand ist freigestellt.
- Im 2WD darf gewählt werden, welche Achse angetrieben wird.
- Einzelradbremse ist zulässig.
Klasse D:
- Fahrzeuge mit Wettbewerbsreifen und zwei Sperren, die zusätzlich eines oder
mehrere der folgenden Kriterien erfüllen:
- Niveauregulierung
- Allradlenkung
- Einzelradbremsen (ausgenommen Fahrzeuge der Klasse C+)
- Eigenbaufahrzeuge (das Erscheinungsbild muss keinem Serienfahrzeug
entsprechen)
- Einzelachsbremse an der Vorderachse
7. Bewertung
7.1 Allgemeines
Jeder Fahrer darf jede Sektion nur einmal befahren. Er kann zusätzlich jede
Sektion maximal zweimal als Beifahrer befahren. Die Anzahl der Versuche, eine
Sektion oder einen Abschnitt zu bewältigen, ist freigestellt. Der Sektionsleiter
kann nach eigenem Ermessen die Sektion für beendet erklären, sollte er der
Meinung sein, dass der Starter die Sektion nicht schaffen kann. Für das
bewältigen einer Sektion ist eine Vorgabezeit von 8 Minuten vorgegeben und
eine Maximalzeit von 15 Minuten bestimmt. Sollte der Starter in der
Vorgabezeit die Sektion nicht bewältigen, bekommt er pro angefangene Minute
drei Fehlerpunkte aufgeschrieben, bzw. bei Ablauf der Maximalzeit zusätzlich
die Punkte für den Abbruch je nach Sektor I.-III. . Dem Starter ist es Untersagt
jegliche Zeitmessinstrumente im Fahrzeug mitzuführen, festverbaute
Instrumente zur Zeitmessung (auch Uhren) müssen abgeklebt werden. Die
Vorgabezeit wird ausschließlich vom Sektionsleiter im Stillen gemessen.
Die Zeitregelung gilt nicht für den JuniorCup und Klasse A !!!
Hilfsmittel jeglicher Art sind verboten. Der Sektionsaufbau kann
unterschiedliche Streckenverläufe für die einzelnen Klassen beinhalten. Diese
sind durch Pfeile gekennzeichnet. Es darf nur die Fahrlinie der eigenen oder
einer höheren Klasse befahren werden. Jedoch muss jeder Sektor befahren
werden. Das Befahren einer niedrigeren Klasse ist verboten. Eine angefahrene
Sektion darf, etwa zum Schwung holen, nicht mehr verlassen werden.
Fahrzeuge der Klasse C+ befahren die Fahrlinie der Klasse C.
Die Fahrspur der Klasse Q ist, wenn keine eigene Spur beschildert ist, die
Fahrspur der Klasse B. Die Starter können in Absprache mit dem Sektionsleiter
auch Klassen abwärts fahren (ausgenommen die Q-Spur, diese ist obligatorisch),
dafür bekommt der Starter 5 Strafpunkte pro Sektor in dem er seine Fahrspur
verlässt. Das heißt er bekommt bis zu 15 Punkte pro Sektion.
Bei Punktegleichstand in den Pokalrängen wird, in einer vom Veranstalter
ausgewählten Sektion ein Stechen gefahren, mit Mehrwegsystem für die nächst
höhere Klasse. Fahrer sowie Beifahrer dürfen die Sektionen zur Besichtigung
nur betreten, wenn sich kein Fahrzeug in der Sektion befindet und wenn sie
ihren Helm bei sich tragen.
7.1.1 Zeitlicher Ablauf
Der zeitlich vorgegebene Rahmen sollte unbedingt eingehalten werden, um
einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten. Hiervon kann
der Veranstalter abweichen, muss dieses aber in der Einladung bekannt geben.
Anmeldebeginn: 8:00 Uhr oder am Vorabend
Fahrerbesprechung: 9:30 Uhr
Eröffnung der Sektionen: spätestens 10:00 Uhr
Anmeldeschluss: spätestens bei Eröffnung der Sektionen
Eröffnung Sondersektionen: 15:30 Uhr falls diese vorgesehen sind
Sektionsende: 17:00 Uhr, Fahrer die sich vor dieser Zeit sich an einer Sektion
angemeldet haben, dürfen diese noch beenden. Der Sektionsleiter dieser Sektion
sammelt die Bordkarten der wartenden Fahrzeuge ein und gibt diese an das
Nennbüro.
Spätestens 30 Minuten, nachdem die letzte Sektion geschlossen wurde, muss die
Bordkarte abgegeben sein. Bei nicht abgegebener Bordkarte erfolgt keine
Wertung für den betreffenden Lauf!
Siegerehrung 20:00 Uhr
7.1.2 Die Offiziellen Den Offiziellen ist unbedingt Folge zu leisten.
Sektionsleiter (SL): Der Sektionsleiter ist Punktrichter in der ihm zugeteilten
Sektion. Seine Entscheidungen sind Tatsachenentscheidungen gegen die nur der
betroffene Fahrer nach Beendigung der Sektion und vor der Bestätigung des
Ergebnisses auf der Sektionsliste Einspruch einlegen darf. Zur Schlichtung kann
der Veranstaltungstrialleiter dazu gerufen werden, der dann in Absprach mit
dem SL eine Entscheidung trifft die bindend ist.
Technikleiter (TL): Der Technikleiter ist für die Fahrzeugabnahme
verantwortlich, entscheidet in welcher Klasse das ihm vorgeführte Fahrzeug
startet und vermerkt dies auf der Bordkarte. Er kann Fahrzeuge die nicht dem
Reglement entsprechen zur Nachbesserung schicken oder gar ganz ausschließen.
7.2 Bewertungen in der Sektion
Rückwärtsfahren, -rollen, -rutschen 3 Punkte
Jede Rückwärtsbewegung
Eine Rückwärtsbewegung wird unterbrochen durch eine Vorwärtsbewegung.
Anhalten ist somit gestattet.
Ablauf der Vorgabezeit je angebrochene Minute 3 Punkte
Berühren oder Unterfahren des Sektionsbandes 5 Punkte
Mit dem Fahrzeug oder pro Person
Berühren der Sektionsstangen, Beschilderung 10 Punkte
Mit dem Fahrzeug oder pro Person
Beschädigung innerhalb der Sektion 50 Punkte
Beschilderung (an denen kein Absperrband befestigt ist) abbrechen,
herausziehen oder überfahren.
Die Sektion gilt als beendet bei:
Steckenbleiben, Fremdhilfe, Aufgabe, Ablauf der Maximalzeit 15 Minuten,
Verunfallen des Fahrzeuges, Beschädigung der Sektionsbegrenzung, Band
zerreißen oder abstreifen von der Befestigungsstange, Befestigungsstange
abbrechen, herausziehen oder überfahren, Abschnallen, Nichttragen des Helmes
bzw. der Oberkörper-Protektoren, Verlassen der Sektion.
im Sektor III 100 Punkte
im Sektor II 200 Punkte
im Sektor I 300 Punkte
Sektion verweigern 900 Punkte
8. Jahreswertung
Berechnung der Jahreswertung
In die Jahreswertung kommt die Hälfte der stattfindenden Läufe der Saison plus
einen Lauf.
Beispiel:
Es werden 9 Läufe in der Saison veranstaltet, wird wie folgt gerechnet:
9 : 2 = 4,5 kaufmännisch gerundet = 5 + 1 = 6 Läufe in der
Jahreswertung
Berechnung der in Wertung gekommenen Läufe:
1. Lauf 30 Punkte, 2. Lauf nicht gefahren, 3. Lauf 24 Punkte
4. Lauf 30 Punkte, 5. Lauf 12 Punkte, 6. Lauf 27 Punkte
7. Lauf 14 Punkte, 8. Lauf Veranstalterschnitt, 9. Lauf 25
Punkte
Berechnung des Veranstalterschnitts (maximal 2mal):
30 + VS(=0) + 24 + 30 + 12 + 27 + 14 + 25 : 8 = 20
Berechnung der in Wertung kommenden Läufe hier im
Bsp.6
30 + 24 + 30 + 27 + 25 + 20 = 156
Die Läufe 2., 5. und 7. werden gestrichen (Streichergebnis)
Dies gilt nicht für die Berechnung der Mannschaftswertung,
hier werden alle gewerteten Läufe heran gezogen.
9. Anlagen des Regelwerks
Das Regelwerk ist nur vollständig mit den Anlagen des Regelwerks, diese sind
auf der Internetseite des FST (www.freestyletrial.de) zu finden.
Anlage A: Haftungsverzicht
Anlage B: Überrollbügel & Überrollkäfig
Anlage C: Reifenliste
Anlage D: Nennung
Anlage E: Bordkarte
Anlage F: JuniorCup Regelwerk
Anlage G: Leitfaden
siehe Downloads
Intern. Free-Style-Trial Serie by Free-Style-Trial e.V.
Stand: 2016-11-27
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