JuniorCup-Reglement gültig ab der Saison
2014
1.
Grundlagen der Veranstaltung
Der
FST-JuniorCup wird durchgeführt nach den Bestimmungen des
jeweils gültigen Free-Style-Trial Reglement
2.
Teilnehmer
2.1
Voraussetzung zur Teilnahme: der Juniorstarter muss mindestens 14
Jahre alt sein. Das Höchstalter beträgt 18 Jahre.
Vollendet ein Starter während der Saison das 18. Lebensjahr,
so darf er diese Saison in Wertung zu Ende fahren.
Ein
Altersnachweis ist zu erbringen, in Form eines Kinderausweises
oder einer Kopie der Geburtsurkunde. Dies ist zwingend einzuhalten
und vom Veranstalter zu kontrollieren.
2.2
Der Besitz eines gültigen Führerscheins für das im
Wettbewerb gefahrene Fahrzeug ist nicht notwendig.
2.3
Jeder Fahrer darf jede Sektion nur einmal befahren.
2.4 Eltern bzw.
erziehungsberechtigte Personen haften für minderjährige
Fahrer mit ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht.
Eine zusätzliche Erklärung ist nicht notwendig. Der
Erziehungsberechtigte muss auf
der Nennung sowie dem Haftungsverzicht für den
Minderjährigen unterschreiben.
Eine Unfallversicherung für den Teilnehmer
ist zu empfehlen.
2.5
Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
keinen Führerschein besitzen, dürfen nur von der
Warteschlange am Sektionsanfang,
in der Sektion und am Ende der Sektion
das Fahrzeug zum Wenden
führen. Alle anderen Fahrten muss ein dafür Berechtigter
durchführen.
3.
Beifahrer
3.1
Es ist während der Befahrung der Sektion nur ein Beifahrer
erlaubt, dieser ist aber zwingend vorgeschrieben. Der Beifahrer
muss das 21. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei
Jahren einen Führerschein der Klassen 2 oder 3, alternativ
Euro-Führerschein B oder Cx, besitzen. Er muss in Besitz
einer Fahrerlaubnis für PKW sein, die in der Europäischen
Union Gültigkeit besitzt.
3.2
Während der Befahrung einer Sektion kann der Beifahrer
verschiedene Bedienungen verrichten. Fahrer und Beifahrer dürfen
den Sitz nicht verlassen. Der Beifahrer muss in jeder Sektion im
Fahrzeug sein.
4.
Helmpflicht, Anschnallpflicht
In
den Sektionen ist das Tragen von Helm (DIN 4848 - EO2 - EO3 - ECE
- Norm) und das Anlegen des Sicherheitsgurts (mindestens 3-Punkt
Gurt) vorgeschrieben.
5.
Klasseneinteilung
Fahrzeugwechsel
während einer Veranstaltung ist nur möglich, wenn das
gemeldete Fahrzeug durch einen Defekt nicht mehr einsatzbereit
ist, und das Ersatzfahrzeug der Klasse entspricht, in der der
Starter startet. Es sind auch nichtzugelassene Fahrzeuge erlaubt.
Diese dürfen jedoch technisch nicht stärker verändert
sein, als dies das Reglement für die Trialklassen A , B und C
zulässt.
6.
Sektionen
6.1
Der JuniorCup wird ausschließlich in den Sektionen der
Klassen A bis B bestritten und das Befahren der höheren
Klassen ist nicht erlaubt. Es ist darauf zu achten, das evtl.
Spuren der Kl. B durch Schilder
e rkennbar
für den JuniorCup durch den Veranstalter gesperrt sind
6.2
Bei jeder Veranstaltung sind 8 bis 10 Sektionen zur Befahrung
vorgesehen.
6.3
Die Sektionen müssen vor dem Start vom Veranstalter befahren
sein.
6.4
Der Sportliche Leiter (SL) muss sich davon überzeugen und
gegebenenfalls die Sektionen vom Veranstalter befahren lassen.
7.
Fahrregeln
Während der
Veranstaltung haben sich die Teilnehmer an die Weisungen der
Veranstaltungs-leitung, der Sektionsleiter und der Berechtigten zu
halten. Weitere Vorschriften können bei der Fahrerbesprechung
bekannt gegeben werden. Es muss dann unverzüglich ein
zusätzlicher Aushang erfolgen. Vorschriften, die zusätzlich
von der Veranstaltungsleitung ausgegeben werden, müssen mit
dem aktuellen Reglement konform gehen.
8.
Jahreswertung
8.1 Nach dem
letzten Lauf eines Jahres wird eine Gesamtwertung erstellt. Der
Sieger nennt sich Free-Style-Trial JuniorCup-Meister
9.
Nennung
9.1
Nennschluss ist spätestens beim Start des ersten Teilnehmers.
Der Veranstalter kann zusätzlich in der Ausschreibung eine
feste Uhrzeit am Veranstaltungstag festlegen z.B. Ende der
Papierabnahme 11:00 Uhr.
9.2
Das Startgeld beträgt € 15.-
9.3
Der Veranstalter kann eine Nennung ohne Angabe von Gründen
ablehnen.
10.
Wertung
10.1
Die Klassen A, B und C fahren in derselben Wertung, wobei die
Strafpunkte der Klasse B-Fahrzeuge mit einem Faktor von 2 und bei
der Klasse C mit 3 multipliziert werden.
10.2
Eine Klasse Q ist nicht zulässig.
10.3
Handicapfaktor: der Handicapfaktor wird wie in folgendem
Beispiel angewendet:
Stehen
bleiben 1 Auf diesen Punkt wird der
Faktor angewendet
Rückwärts
3 Auf diesen Punkt wird der
Faktor angewendet
Absperrband
berühren 5 Auf diese Punkte wird der Faktor
nicht angewendet
Absperrband
unterfahren 5 Auf diese Punkte wird der Faktor nicht
angewendet
Stange
o. Schild berühren 10 Auf diese Punkte wird der
Faktor nicht angewendet
Beschädigung
innerhalb 50 Auf diese Punkte wird der Faktor nicht
angewendet
Abbruch
Sektor I 300 Auf diese Punkte wird der Faktor
nicht angewendet
Abbruch
Sektor II 200 Auf diese Punkte wird der Faktor
nicht angewendet
Abbruch
Sektor III 100 Auf diese Punkte wird der Faktor
nicht angewendet
Nicht
befahren/ verweigern 900 Auf diese Punkte wird der Faktor nicht
angewendet
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